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Alle Züchter, die die Leistungen des Zuchthofs Klatte in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.
I. FRISCHSAMEN
Samenbestellungen für die auf dem Hof Klatte stationierten Hengste müssen bis 10.00 Uhr erfolgen!
Samenbestellungen für die nicht auf dem Hof Klatte stationierten Hengste (Cooper, Vittorio) müssen am Vortag bis 10.00 Uhr erfolgen.
Folgende Angaben müssen bei der Samenbestellung angegeben werden:
• vollständige Anschrift vom Stutenbesitzer, Rechnungsempfänger, Stutenstandort und der Versandadresse
• besamender Tierarzt mit voller Anschrift
• Stutendaten mit 15-stelliger Lebensnummer
• gewünschter Hengst
• Zuchtverband
Der Deckschein ist bei/vor der ersten Bedeckung abzugeben.
A. Bedingungen für die Läder Deutschland, Österreich, Niederlande und Belgien
Decktaxe
Für die Hengste Armitage, Chlodwig, Collado, Cooper, Cornet’s Prinz, Dr. Doolittle, Farewell III, Uptown und Vittorio gilt ein Decktaxensplitting. Für diese Hengste wird eine Anzahlung in Höhe von 300,00 Euro vor der 1. Bedeckung fällig. Erfolgt nach 30 Tagen keine neue Samenbestellung, wird die Restsumme des Deckgeldes (siehe Decktaxe jeweiliger Hengst) dem Züchter/ Auftraggeber in Rechnung gestellt. Spätestens bis zum 15.09.2012 erhalten alle Züchter/ Auftraggeber, die keinen Tierärztlichen Nachweis über die nicht tragende Stute erbracht haben, eine Rechnung über das restliche Deckgeld. Eine güste Stute kann nur als solche gesehen werden, wenn eine Tierärztliche Bescheinigung vorliegt!
Für die weiteren Hengste gelten die Konditionen auf den jeweiligen Hengstseiten.
Die angegebenen Decktaxen sind Endpreise inkl. MwSt. Bei Besamung von zwei oder mehr Stuten, bieten wir günstigere Konditionen. Für nähere Informationen sprechen Sie uns gerne an. Gutscheine müssen vor der ersten Bestellung abgegeben werden, ansonsten verlieren sie ihre Gültigkeit!
Güste Stuten
Sollte eine Stute im Bedeckungsjahr güst bleiben, bleibt die Anzahlung für die darauffolgende Saison bestehen, vorausgesetzt uns liegt bis zum 15.09. eines jeden Jahres ein tierärztliches Attest vor. Bei einem Hengstwechsel wird immer der zuletzt eingesetzte Hengst in Rechnung gestellt. Wenn eine Stute im zweiten Jahr wiederum nicht aufnimmt, ist eine erneute Deckgeldanzahlung über 300,00 € fällig.
B. Bedingungen exklusiv der Länder Deutschland, Österreich, Niederlande und Belgien
Decktaxe und Rechnungsstellung
Samenversand nur gegen Vorkasse des vollen Deckgeldes zzgl. 2x Versandkosten á 130,00 Euro, sowie 2x Ausstellung Veterinärattest á 20,00 Euro. Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Mehrkosten für den Samenversand in Rechnung zu stellen.
Güste Stuten
Sollte eine Stute in einem Deckjahr nicht aufnehmen, so besteht in der darauffolgenden Decksaison die Möglichkeit, nach Vorlage eines tierärztlichen Attests, die Stute nach zu besamen (vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Hengstes).
Kostenlose Nachbesamung erfolgt nur, wenn die Stute vor dem 1. April wieder zur Besamung eingesetzt wird, ansonsten wird 50% der Decktaxe in Rechnung gestellt. Bei Stutentausch wird ebenfalls 50% des Deckgeldes in Rechnung gestellt. Bei Decktaxenerhöhungen- oder Tausch zu einem Hengst mit höherer Decktaxe, wird die Differenz des Deckgeldes in Rechnung gestellt. Beim Wechsel auf einen Hengst mit einer niedrigeren Decktaxe erfolgt keine Rückerstattung.
C. Service
Spermaversand
Die Kosten des Spermaversandes gehen grundsätzlich zu Lasten des Stutenbesitzers. Die Spermasendungen unserer Fremdhengste zur Station Klatte sowie zum Stutenstandort werden ebenfalls zu 100% durch den Zuchthof Klatte an den Stutenbesitzer weiter berechnet.
Veterinärattest für Spermasendungen ins Ausland
Pro Spermasendung ins Ausland berechnen wir 20,00 Euro für die Attestausstellung (ausgenommen Cooper 40,00 Euro). Wird ein Attest im Original benötigt (z.B. England und Schweiz), werden die damit verbundenen Mehraufwendungen mit 2,000 Euro hinzugerechnet.
Gaststuten
Es stehen Boxen sowie Weidemöglichkeiten (ab Mai) zur Verfügung. Pensionskosten 12,00 Euro pro Tag/Stute, Weidegeld 8,00 Euro pro Tag/Stute. Pension erfolgt auf Gefahr des Eigentümers, jedoch haftet der Hengsthalter für Schäden welche durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig, verursacht wurden.
Gynäkologischer Gesundheitsdienst
Täglich um 11.00 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen, wird der Gesundheitsdienst durch die Tierärztin Alexandra Klatte durchgeführt. Für eine gynäkologische Ultraschalluntersuchung (Follikelkontrolle) berechnen wir 15,00 Euro. Für stationär eingestallte Stuten bieten wir pro Rosseperiode bei Frischbesamungen, eine Untersuchungspauschale von 60,00 Euro und bei TG Besamung von 100,00 Euro an. Etwaige Medikamente bzw. Behandlungen sowie Spülungen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Gerne übernehmen wir auch die komplette Organisation für Besamungen mit Hengsten anderer Stationen. Bei Interesse sprechen Sie uns an.
Für Besamungen außerhalb unserer Station übernimmt der Zuchthof Klatte keine Haftung.
Besuchs- und Ruhezeiten
Besuchszeiten an Wochentagen von 10.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr oder nach Absprache. An Sonn- und Feiertagen bitten wir Sie vormittags unseren Stall zu besuchen.
Allgemein
Die Decksaison beschränkt sich auf den Zeitraum vom 15.02. - 15.08.2011.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lastrup/ Cloppenburg.
Verfügbarkeit der Hengste
• Bei einer verletzungsbedingten Pause,
• bei Veräußerung des Hengsten im Bedeckungszeitraum
• sowie bei Turniereinsätzen der Hengste
besteht kein Deckgeldanspruch. Die Summe wird jedoch auf die Auswahl eines anderen Hengstes des ZK angerechnet (ausgenommen TG Sperma). Besteht die Möglichkeit auf TG-Sperma des nicht verfügbaren Hengstes zurückzugreifen, kann die Stute zur Station Klatte gebracht werden.
II. TG SPERMA
TG Sperma wird nur gegen Vorkasse verschickt. TG-Sperma wird pro Portion verkauft. Eine Portion bildet eine Besamung aus einer Anzahl von Pailletten auf Grundlage der Errechnung während des Einfrierens. Verwendung des TG-Spermas erfolgt auf Risiko des Stutenbesitzers/ Käufers, es besteht keinerlei Anspruch sowie Ersatzanspruch gegenüber dem Zuchthof Klatte.
Für die Bearbeitung, die Ausstellung des Veterinärattests sowie für das Beschicken des Containers mit Flüssigstickstoff, berechnen wir eine Pauschale von 100,00 Euro pro Hengst. Diese Pauschale beinhaltet zusätzlich die Leihgebühr eines Containers. Sollte der Container nicht innerhalb 8 Tagen nach Erhalt auf den Rückweg gebracht werden, (Adresse: Zuchthof Klatte, Rossegarden 5, 49688 Lastrup) behält sich der Zuchthof Klatte vor, den Verlust des Containers mit 1200,00 Euro in Rechnung zu stellen.
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