Allgemeine Bedingungen des Zuchthofes Klatte

Samenbestellung bis 10°° Uhr!

Alle in diesem Prospekt aufgeführten Hengste sind auf dem Zuchthof Klatte im Deck- bzw. Besamungseinsatz.
Besichtigung der Hengste nach telefonischer Anmeldung. Die Besamungsstation des Zuchthofes Klatte ist bundesweit und EU anerkannt.

Die angegebenen Decktaxen sind Endpreise inkl. MwSt. und sind bei der ersten Bedeckung/Besamung fällig. Der Spermaversand wird den Stutenbesitzern vom Spediteur gesondert in Rechnung gestellt.

SPERMAVERSAND NUR GEGEN VORKASSE !

Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:

· Gewünschter Hengst
· Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
· Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
· Genaue Versandanschrift
· Angaben zur Stute (LNR, Name, Abstammung, Alter)

Für Gaststuten stehen Boxen zur Verfügung. Ausreichend Weidemöglichkeiten sind vorhanden.
Pensionskosten 10,- EUR pro Tag/Stute. Pension auf Gefahr des Eigentümers, jedoch haftet der Hengsthalter für Schäden, welche durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

Follikelkontrollen werden mit 15,- EUR pro Untersuchung berechnet. Die Decksaison beschränkt sich auf die Zeit vom 1. Februar bis zum 15. August 2010. Sollte eine Stute in dieser Zeit nicht aufgenommen haben, ist eine Nachbesamung in der nächsten Saison möglich (vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Hengstes). Kostenlose Nachbesamung in der Folgesaison nur für Stuten, die bis zum 15. April nachbesamt werden und für die ein tierärztliches Attest vorliegt. Für güste Stuten, die nach dem 15. April nachbesamt werden, werden 50% der Decktaxe berechnet, ebenso wenn ein Stutentausch vorgenommen wird.
Der Gesundheitsdienst wird durch den Stationstierarzt Dr. Janetzko (täglich außer Sonn- und Feiertags) in der Zeit von 11°° bis 12°° Uhr auf dem Zuchthof Klatte durchgeführt.

Für Besamungen außerhalb unserer Station übernimmt der Zuchthof Klatte keine Garantie. Mit dem Deck- bzw. Besamungsauftrag erkennt
der Stutenbesitzer diese Bedingungen an.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lastrup/Cloppenburg.

Die Stallruhe von 12°° bis 14°° Uhr bitten wir einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen bitten wir Sie, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr unseren Stall zu besuchen.

Weitere Bedingungen beim Zuchthof Klatte (bei Besamungen von mehr als zwei Stuten günstigere Konditionen).